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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 11 AS 985/13 NZB |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.11.2013 - L 11 AS 985/13 NZB (https://dejure.org/2013,103024)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB (https://dejure.org/2013,103024)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 23.04.2013 - S 22 AS 1810/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 11 AS 985/13 NZB
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 476/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 11 AS 985/13
Insoweit hat bereits der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 10. Juli 2012 (L 7 AS 476/10) entschieden, dass die Beteiligten gehalten sind, bereits vor Abschluss der ersten Instanz sachdienliche Anträge zu stellen und substantiiert vorzutragen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 11 AS 1185/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 11 AS 985/13
Allein eine (möglicherweise unrichtige) Rechtsmittelbelehrung eröffnet keinen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf (BSG…, Beschluss vom 18. Januar 1978 - 1 RA 11/77, SozR 1500 § 146 Nr. 5; Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 66 Rn 12a). - BSG, 18.01.1978 - 1 RA 11/77
Berufung - Zulässigkeit - Witwe - Höhere Hinterbliebenenrente - Wiederheirat …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 11 AS 985/13
Allein eine (möglicherweise unrichtige) Rechtsmittelbelehrung eröffnet keinen nach dem Gesetz nicht gegebenen Rechtsbehelf (BSG, Beschluss vom 18. Januar 1978 - 1 RA 11/77, SozR 1500 § 146 Nr. 5; Beschluss des Senats vom 13. Februar 2012 - L 11 AS 1185/11 B ER;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 66 Rn 12a).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 41/15 Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 46/15 Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 43/15 Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 42/15 Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellten und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 45/15 Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 44/15 Der Senat hält die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung daher für statthaft, wenn das Rechtsmittel der Berufung nicht statthaft ist (und diese damit einer Zulassung bedarf; anders der 7. und der 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen [bspw Beschl. v. 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB und Beschl. v. 7. November 2013 - L 11 AS 985/13 NZB; Beschl. v. 17. Februar 2015 - L 7 AS 884/14 NZB; Beschl. v. 4. März 2015 - L 7 AS 35/15 NZB], die für die Statthaftigkeit der NZB auf das Nichterreichen eines Beschwerdewerts von mehr als 750 Euro abstellen und dem Beschwerdeführer insoweit die Feststellungslast zuweisen).